Ablauf der Online Scheidung bei uns und des Scheidungsverfahrens bei Gericht

„Wie ist der Ablauf der Scheidung nach dem Trennungsjahr?“

Der Ablauf von der unverbindlichen Anfrage bis zum Scheidungsbeschluss: Gerne können Sie sich vorab auf unserer Seite Ratgeber Familienrecht informieren oder uns unter der Telefonnummer 06251 8565952 unverbindlich anrufen. Eine konkrete Anfrage können Sie uns entweder über unser Scheidungsformular online, per E-Mail oder Post Ihre Unterlagen zukommen lassen. Egal welchen Weg Sie wählen: Wir behandeln Ihren Kontakt zu uns zunächst als eine für Sie unverbindliche Anfrage. Auch wenn Sie bereits eine unterschriebene Vollmacht übersandt haben. Unser Anspruch, Ihre Interessen jederzeit zu wahren und Sie bestmöglich zu beraten und betreuen, gebietet es, mit Ihnen vor Einreichung des Scheidungsantrages zu telefonieren. Nur so kann geklärt werden, ob dieser Weg der Einreichung des Scheidungsantrages für Sie der richtige Weg ist, noch Fragen offen oder vorab andere Interessen Ihrerseits zu klären sind. Info: Fragen zur Scheidung

Keine Scheidung ohne Anwalt
Rechtsanwalt Steinbach

Von der Anfrage zum Scheidungsbeschluss – das Verfahren bei der Ehescheidung:

  1. Anfrage

Sie reichen Ihre Anfrage online, per E-Mail, Fax oder Post bei uns ein. Sie erhalten daraufhin umgehend weitere Informationen, einen Entwurf Ihres Scheidungsantrages sowie eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. In einem dann folgenden Telefonat können wir erörtern, ob alle Fragen geklärt sind. Sollten Sie sich entschließen, uns zu beauftragen, wird der Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht.

Auch vor Einreichung Ihrer Anfrage erhalten Sie Informationen zum Ablauf und den Kosten des Verfahrens:

Tel. 06251 8565952

  1. Einreichung Scheidungsantrag  bei Gericht

Die Einreichung des Antrages auf Ehescheidung erfolgt online mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA). Bei Gericht erhält das Verfahren ein Aktenzeichen und es wird eine Gerichtskostenrechnung erstellt. Nach Eingang der Gerichtskosten bei der Gerichtskasse veranlasst das Familiengericht die Zustellung des Scheidungsantrages an den anderen Ehegatten und gibt diesem Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit der Zustellung ist der Scheidungsantrag rechtshängig. Die Rechtshängigkeit ist insbesondere für die Bestimmung des Stichtages für den Versorgungsausgleich massgeblich.

  1. Scheidungsverfahren u. Versorgungsausgleich

Soweit keine Vereinbarung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs (externer Link) oder eine kurze Ehezeit (weniger als 3 Jahre) vorliegt, übersendet das Familiengericht den Fragebogen zum Versorgungsausgleich an beide Beteiligten. Den Fragebogen zum Versorgungsausgleich finden Sie auch unten unter Downloads.

Sobald die Fragebögen bei Gericht ausgefüllt vorliegen, wird von dort aus die Kontenklärung der jeweiligen Rentenversicherer veranlasst. Wenn die Auskünfte der Rentenversicherer vorliegen, wird in der Regel durch das Gericht der Termin zur Scheidung bestimmt.

 4. Ihr Scheidungstermin

Zu dem Scheidungstermin werden beide Ehegatten geladen. Diese werden angehört, um zu überprüfen, ob die Scheidungsvoraussetzungen gegeben sind (Trennungsjahr, beide stimmen der Scheidung zu). Direkt im Anschluss wird in der Regel die Entscheidung verkündet. Für die Terminsdauer beim Familiengericht können Sie ca. 10 – 20 Minuten einplanen. Bei großen Entfernungen beauftragen wir eine/n Terminsvertreter/in vor Ort mit der Wahrnehmung des Scheidungstermins zusammen mit Ihnen. Mehrkosten entstehen Ihnen hierdurch nicht.

 5. Der Scheidungsbeschluss (a.F.  Scheidungsurteil)

Der Scheidungsbeschluss wird, sobald er schriftlich abgefasst ist, an uns zugestellt. Nach einem Monat seit Zustellung wird der Scheidungsbeschluss rechtskräftig, wenn keiner der Beteiligten ein Rechtsmittel einlegt. Wir fordern nach Ablauf des Monats bei Gericht ein Rechtskraftzeugnis an und übersenden Ihnen anschließend den Scheidungsbeschluss im Original, welchen Sie gut verwahren müssen, um die Scheidung nachweisen zu können.

Sie sind jetzt rechtskräftig geschieden.

 Unser Anspruch

Ihre Scheidung ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit. So sollte diese auch behandelt werden. Auch bei der „Online-Scheidung“ werden Sie daher  individuell betreut und haben die Möglichkeit, sich telefonisch, persönlich oder per E-Mail an Ihren Anwalt zu wenden und rechtlichen Rat einzuholen.

Es ist  unser Ziel,  Ihre Ehescheidung mit so wenig Aufwand und Aufregung wie möglich durchzuführen. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren bei Gericht.

 

Gut zu wissen: Die Erstattung der halben Anwaltskosten kann der Antragsteller von dem anderen Ehegatten nur verlangen, wenn die Teilung der Kosten vereinbart wurde. Nicht die Vorteile der Online-Scheidung, sondern die Absprache mit Ihrem Ehegatten macht die Scheidung günstig. Bei einer konkreten (unverbindlichen) Anfrage an uns, übersenden wir Ihnen immer auch die entsprechende Vereinbarung, welche dann nur unterschrieben werden muss. Die Verpflichtung zur Erstattung der halben Gerichtskosten spricht das Familiengericht auch ohne Vereinbarung im Scheidungsbeschluss aus. Gerne unterstützen wir Sie beim Abschluss einer Kostenvereinbarung.

Die Ehe ist aufgelöst, sobald die Entscheidung des Gerichts (Scheidungsbeschluss) rechtskräftig ist.

Wir sind nicht nur online für Sie da: Selbstverständlich können Sie auch jederzeit einen Termin in unserer Kanzlei in Bensheim vereinbaren oder uns anrufen.

 



Wir sind mehr als nur ein Scheidungsservice. Statt 24/7 Service im Callcenter erhalten Sie 100% Betreuung durch den gleichen Rechtsanwalt von der Anfrage bis zur Scheidung. Wir legen den Schwerpunkt auf Qualität bei der anwaltlichen Beratung sowie Betreuung und nicht auf Quantität bei der Anzahl der digitalen Abwicklungen von Scheidungen. Natürlich bei gleichen für das Jahr 2024 gültigen gesetzlichen Gebühren.


 

„Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist.“ (Graham Chapman)


 

Letzte Aktualisierung durch Rechtsanwalt Steinbach, Bensheim, am 8. Januar 2024