„Alle Menschen lieben ihren Vorteil, nur verstehen nicht alle dasselbe darunter.“ (Voltaire)

Online Scheidung Vorteil

einfach scheidung online

Was ist der Vorteil der Online-Scheidung? Nach unserer Überzeugung können alleine Sie für sich selbst beurteilen, ob und welchen Vorteil es hat, Ihren Rechtsanwalt für die Scheidung online zu kontaktieren. Wir wollen Sie daher an dieser Stelle nicht mit Binsenweisheiten langweilen, wie z.B dass Sie mit der Online-Scheidung Zeit und Geld sparen, indem Sie Ihre Ehescheidung online von zu Hause veranlassen statt Zeit und Fahrtkosten für den Weg zur Anwaltskanzlei aufwenden. Oder haben Sie schon mal bei einem Online-Buchhändler gelesen, dass man dort den Vorteil habe, viel sparen zu können, da man das überall gleich teure Buch online bestellen könne, statt mit zeitlichem Aufwand und Kosten für die Auto- oder Busfahrt den Buchladen aufzusuchen. Wer ein Buch online oder im Laden kauft, weiß warum er dies auf dem jeweiligen Weg tut und wo der eigene Vorteil oder auch nur die Motivationen hierbei liegt Was der eine als Vorteil sieht, empfindet der andere als Nachteil. Gerne wählt man auch den Buchhändler seines Vertrauens, da aufgrund der Buchpreisbindung die Kosten für das Buch überall gleich sind. Bei der Online-Scheidung ist das nicht anders. Viel Geld zu sparen, wie Sie auf mancher Internetseite lesen können, ist jedenfalls nicht der Vorteil der Online-Ehescheidung. Hierzu weiter unten mehr.

Nach unseren Erfahrungen ist die anwaltliche Schweigepflicht und die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Mandant und Rechtsanwalt die Grundlage für ein gutes Gelingen in allen Rechtsangelegenheiten. Deswegen wird hier ein online erteiltes Mandat auch mit der gleichen Sorgfalt und zeitlichem Aufwand wie auch ein in der Kanzlei erteiltes Mandat bearbeitet. Vor diesem Hintergrund können wir auch nicht nachvollziehen, worin der Vorteil für Sie liegen soll, wenn Sie einfach und schnell bei einem sog. Scheidungsservice, bei dem Sie und Ihre Daten an einen Anwalt vermittelt werden, oder einer  Online-Scheidung einer Anwaltskanzlei übertragen sollen, damit der Ehescheidungsantrag (automatisiert erstellt) schnell, u.U. in wenigen Stunden, bei Gericht eingereicht wird. Vorteile für den Anwaltsvermittler oder den Anwalt hat bei dieser Vorgehensweise die Online Scheidung natürlich schon. Eine schnelle und automatisierte Abwicklung reduziert den Aufwand für den Anwalt bei gleich hohen Gebühren und der Anwaltsvermittler hat mit der Weiterleitung Ihrer hochsensiblen Daten Geld verdient.

Lassen Sie sich daher nicht von Dritten oder bestimmten Anbietern vormachen, Sie persönlich bzw. Ihre Situation sei sehr gut für die Online-Scheidung geeignet und die Online-Scheidung habe große Vorteile gegenüber der „herkömmlichen Ehescheidung“. Auch wenn Sie Ihren Anwalt online beauftragen, findet natürlich das Ehescheidungsverfahren ganz herkömmlich statt. Und ob Ihnen die Möglichkeit der Online-Beauftragung Vorteile bringt oder einfach nur angenehm ist, können und sollten nur Sie alleine für sich entscheiden.

Wenn davon zu lesen ist, die Online Scheidung sei besonders gut geeignet bei einer einvernehmlichen Scheidung, bedeutet dies, dass die Online-Kommunikation bei schwierigen Sachverhalten an ihre Grenzen stößt. Die persönliche Beauftragung in der Kanzlei ist daher selten die schlechtere Alternative. Der Weg zur Anwaltskanzlei kann zeitlich aufwendiger sein, ist für viele aber auch der einzige Weg, um sicherzustellen, dass die Scheidung und deren Folgen ausreichend mit dem eigenen Anwalt erörtert werden. Wer ungern telefoniert, sucht für wichtige Themen deswegen auch das persönliche Gespräch. Wer aufgrund der täglichen Arbeit im Büro Erfahrung mit der Klärung komplexer Sachverhalte am Telefon hat, denkt hierüber möglicherweise anders.

So geht Ehescheidung 2024

Einfach die Ehescheidung online veranlassen, macht diese nicht automatisch schnell und unkompliziert und zum Vorteil für Sie.

Als moderne Form der Scheidung wird die Online-Scheidung an so mancher Stelle dargestellt. Was bedeutet denn modern? Per Definition ist modern dem Zeitgeschmack oder auch der Zeit entsprechend. Hat alles was angesagt oder neuzeitlich ist, immer für einen selbst Vorteile, gerade wenn es um so etwas Persönliches wie die eigene Ehescheidung geht? Wir sind der Ansicht, dass dies eine Frage ist, die nur Sie selbst beantworten können. Die Erfahrungen in der anwaltlichen Praxis zeigen immer wieder, dass Mandanten höchst unterschiedlich sind. Wem nutzt eine webbasierte Abwicklung, wenn einem persönlich das vertrauliche Vieraugengespräch besonders wichtig ist. So stellen wir immer wieder fest, dass es Menschen gibt, die gerne einfach vorbeikommen möchten, andere greifen am Liebsten schnell zum Telefon und wieder andere klären vorzugsweise alles elektronisch. Das ist auch gut so und wir werden deshalb auch niemand verwehren, bei Bedarf oder Bedürfnis das persönliche Gespräch zu suchen. Schließlich geht es um Ihre ganz persönliche Ehescheidung, die auch bei der Kommunikation individuell erfolgen sollte. So haben auch wir manchmal das Bedürfnis, bestimmte Punkte in einem Gespräch zu klären, da die Online-Kommunikation bei bestimmten Themen oder auch Mandanten an seine Grenzen stößt. Zumindest ein Telefonat vor Einreichung der Scheidung zu führen, halten wir aus anwaltlicher Fürsorgepflicht in der Regel für angebracht, statt einfach und schnell alles online zu veranlassen. Ein Telefonat zu führen, ist wenig Aufwand und lässt vermeidbare Probleme erst gar nicht entstehen. Bewährt hat sich daher schon oft, dass nach Übersendung der Angaben über das Online-Formular Sie von uns eine Rückmeldung erhalten und wir neben der Übersendung eines Entwurfes und einer Kostenschätzung kurz den Ablauf erläutern und auf Besonderheiten in Ihrem konkreten Fall hinweisen und wir anschließend in Ruhe ein Telefonat führen, um allgemeine und konkrete Fragen zu klären. Einige haben dann das Bedürfnis, das ganze nochmals mit dem Ehegatten zu besprechen und beauftragen uns dann nach diesem „klärenden Gespräch“.

Geld sparen mit der Online-Scheidung

An vielen Stellen wird erwähnt, bei einer Online-Scheidung könne man viel Geld sparen. Man benötige keinen 2. Anwalt, so dass hierfür keinen Kosten anfallen. Das klingt zunächst gut, jedoch spart das dem Antragsteller der Scheidung nichts, wenn dieser zuvor nicht die Teilung der Kosten vereinbart hat. Die eigenen Anwaltskosten sind ansonsten in voller Höhe selbst zu tragen. Dass ein zweiter Anwalt bei einer Scheidung ohne Streit nicht notwendig ist, ist das Gute bei einer einvernehmlichen Scheidung. Das ist allerdings keine Besonderheit der Online-Scheidung, sondern war auch schon so zu analogen Zeiten im letzten Jahrhundert. Ein Vorteil der Online-Scheidung ist die Scheidung unter Beteiligung nur eines Anwalts also nicht: Nicht die Möglichkeit des Internets, sondern die Regelungen aller Fragen über die Scheidungsfolgen vor Einreichung der Scheidung ermöglicht es, die Scheidungskosten gering zu halten. Im Klartext heißt das: Der oft zu findende Hinweis, man könne 50% Anwaltskosten bei der Online-Scheidung sparen, hat in Wahrheit nichts mit einem Vorteil der Online-Scheidung zu tun, sondern ist alleine dem Umstand geschuldet, dass Sie die Teilung der Kosten mit Ihrem Ehegatten vereinbart haben. Ihre Vereinbarung und nicht die Online-Scheidung spart Geld. Vor Einreichung der Scheidung übersenden wir Ihnen daher immer eine ausformulierte Vereinbarung, die Sie sich von Ihrem Ehegatten unterschreiben lassen können. Nur so können Sie die vollen Vorteile der einvernehmlichen Scheidung nutzen.

Als besondere Vorteile der Online-Scheidung werden an mancher Stelle Maßnahmen der Kostensenkung durch „besondere“ Berechnungen des Verfahrenswerts dargestellt. Ihre Scheidung wird dort trotzdem nicht günstiger. Besondere Maßnahmen der Kostensenkung, wie z.B. die Berücksichtigung von Pauschalen bei Kindern oder Schulden beim Einkommen haben nichts mit der Online-Scheidung oder dem konkreten Anwalt zu tun. Das für Sie zuständige Familiengericht wird dies nicht nur bei Ihrem sondern immer in allen Scheidungsfällen berücksichtigen, wenn die Rechtsprechung des OLG-Bezirks dies vorsieht. Dies unabhängig davon, ob Ihr Anwalt dies im Scheidungsantrag beantragt oder nicht. Die Reduzierung des Verfahrenswertes bei einer einvernehmlichen Scheidung, wie an vielen Stellen zu lesen, kann man natürlich „schon im Scheidungsantrag“ beantragen, um Ihnen Hoffnung auf eine günstige Scheidung zu machen. Das Gericht wird diesem Antrag aber in fast keinem Fall stattgeben. Die Rechtsprechung hierzu ist klar, wie sich exemplarisch aus der Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts ergibt. In der Entscheidung heißt es auszugsweise:

„ …ist ein Abschlag im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeitsgrad des Verfahrens nicht gerechtfertigt. Als Maßstab dafür, ob der gerichtliche Verfahrensaufwand wertmindernd oder -erhöhend zu berücksichtigen ist, gilt der durchschnittliche Aufwand gleichartiger Verfahren … Die „einvernehmliche Scheidung“ aber stellt in der Praxis den Regelfall dar. Der Umstand, dass die Ehegatten gleichgerichtete Scheidungsanträge stellen oder ein Ehegatte dem Scheidungsantrag des anderen zustimmt, kann deshalb nach der überwiegend in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung, der sich der Senat anschließt, nicht wertmindernd berücksichtigt werden (OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 1176; OLG Frankfurt, FamRZ 2009, 74; OLG Hamm, FamRZ 2006, 52; OLG Zweibrücken, JurBüro 2004, 138; OLG Dresden, FamRZ 2003, 1677; OLG Jena, FamRZ 1999, 1678; OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 1206; 1997, 34; Mayer/Kroiß/Ebert, RVG, 6. Aufl., Anh. I, Rn. 28; Schneider, Gebühren in Familiensachen, 2010, Rn. 1050; Schneider/Herget/Thiel, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 7253; 7262 ff.; Neumann, a.a.O., Rn. 70; von König/Bischof, Kosten in Familiensachen, Rn. 68; Nickel, FuR 2013, 255; Enders, FPR 2012, 273; JurBüro 2009, 281 (283);  …“

Um Kosten zu sparen, sollten Sie daher nicht den Weg der Online-Scheidung wählen. Wer ein Buch kauft, kann dies auch online oder im Buchladen tun. Die Online-Bestellung hat natürlich Vorzüge, die auch von denjenigen geschätzt wird, die diese Möglichkeiten nutzen. Wer bevorzugt, sein Buch im Laden kauft, wird auch hier die Vorzüge zu schätzen wissen. Der Preis des Buches ist immer gleich. Die gesetzlichen Gebühren der Scheidung sind es auch.

Besonderheit DER Online-Scheidung

Von der „Scheidung online“ oder „Online-Scheidung“ wird oft gesprochen und an mancher Stelle die Frage erläutert, wann diese möglich sei oder welche Vorteile diese gegenüber der herkömmlichen Scheidung biete. Dies klingt nach einer besonderen Form der Scheidung oder Verfahren der Ehescheidung. Nur ein Schelm denkt, dass ein solcher Eindruck erweckt werden soll.  Nicht selten steckt hinter einer so dargestellten Online-Scheidung schlicht das Geschäftsmodell einer digitalen Form der Anwaltsvermittlung. Tatsächlich gibt es aber nicht die „Online-Scheidung“ als besondere Form einer Ehescheidung, sondern nur die Möglichkeit, Ihren Anwalt für die Ehescheidung online zu kontaktieren und bei Bedarf zu beauftragen. Dieser reicht dann wie auch der analog beauftragte Anwalt für Sie die Scheidung beim örtlich zuständigen Familiengericht ein. Mehr ist mit dem Begriff „Online-Scheidung“ nicht gemeint, auch wenn dies manchmal anders klingt, wenn es z.B. heißt, man könne die Scheidung online einreichen oder den Scheidungsantrag direkt ausfüllen. Wird eine sog. Online-Scheidung von einer Anwaltskanzlei angeboten, bedeutet dies daher nur, dass Sie den Anwalt (auch) online für das beabsichtigte Scheidungsverfahren beauftragen können. Stammt das Angebot aber nicht von einer Anwaltskanzlei, hat dies wenig mit Ihrer Scheidung und gar nichts mit dem Scheidungsverfahren zu tun. Hinter einer Online-Scheidung steckt in diesen Fällen in der Regel schlicht das Geschäftsmodell, Sie unter Ausschluss jeglicher Eigenhaftung an einen Anwalt zu vermitteln, den Sie dann beauftragen (können), die Scheidung einzureichen. Wer bei diesem Geschäftsmodell Vorteile im Zusammenhang mit der Scheidung hat, möge jeder selbst beurteilen.

Fazit: Online-Scheidung Vorteile

Wer von der Online-Scheidung noch nie gehört hat, wird möglicherweise aus dem Begriff heraus etwas Anderes dahinter vermuten. Tatsächlich ist damit nur gemeint, dass Sie einen Anwalt aufgrund der beabsichtigten Scheidung online kontaktieren und beauftragen. Der so beauftragte Anwalt wird dann auf ganz herkömmliche Weise Ihre Scheidung beim Familiengericht einreichen. Im Scheidungstermin am Ende des Verfahrens werden Sie durch den Familienrichter angehört und müssen daher grundsätzlich persönlich erscheinen. Es gibt also auch im Jahr 2024 weder bei den gesetzlich bestimmten Scheidungskosten noch beim Scheidungsverfahren Besonderheiten. Ob die Möglichkeit der Online Scheidung für Sie persönliche Vorteile bietet, weil Sie z.B im Ausland leben, tagsüber zeitlich stark eingespannt sind oder einfach gerne digital kommunizieren, können alleine Sie für sich selbst beurteilen. Die beste Online-Scheidung für alle mit vielen Vorteilen werden Sie vergeblich suchen. Angepriesene weitere Vorteile der Online-Scheidung sind meist nur Werbeaussagen ohne wirkliche Vorteile oder tatsächlich Binsenweisheiten. Einige Kapitalgesellschaften haben aus der Online-Scheidung ein Geschäftsmodell entwickelt, indem schlicht eine gewinnbringende Anwaltsvermittlung erfolgt und dies Ihnen als moderne Form der Scheidung mit Top-Anwälten verkauft wird. Nachteile werden wahrscheinlich alle diejenigen haben, die ungern nur per E-Mail und Telefon kommunizieren oder diesen Weg mit der falschen Vorstellung gewählt haben, Geld zu sparen. Bei der Online Scheidung gibt es keinen Kostenvorteil. Sowohl die Gebühren des Gerichts wie auch die des Rechtsanwalts sind der Höhe nach genau gesetzlich festgelegt. Die Vereinbarung geringere als die gesetzlichen Gebühren ist dem Rechtsanwalt nicht erlaubt.

Online-Scheidung

Gerne können Sie uns mit unserem Formular eine unverbindliche Anfrage bezüglich der von Ihnen beabsichtigten Scheidung und erforderliche Unterlagen übermitteln.

Ein Telefonat vor Einreichung der Ehescheidung halten wir in Ihrem Interesse für unverzichtbar. Sollten Sie vor, beim oder nach dem Ausfüllen des Formulars Fragen haben, rufen Sie uns daher einfach unverbindlich an: 06251 8565952

 

„In allem nur dem Vorteil nachgehen, bringt viel Ärgernis.“ (Konfuzius)

Die „Online-Scheidung“ wird von Kapitalgesellschaften oder Anwälten angeboten und ist nicht miteinander vergleichbar. Im ersten Fall ist das Geschäftsmodell meistens die Vermittlung von Anwälten und im zweiten Fall, die Möglichkeit, den Anwalt online für das Scheidungsverfahren zu beauftragen. Die Vorteile der Online Scheidung bei einem Anwalt liegen bei den kurzen Kommunikationswegen. Die Gebühren beim Rechtsanwalt und dem Gericht entstehen in gesetzlicher Höhe, so dass es nicht den Vorteil von günstigen Scheidungskosten gibt, wie manche annehmen. Auch beim Gerichtsverfahren gibt es keine Besonderheiten. Die Vorteile und Nachteile der Online-Scheidung lassen sich nicht allgemeingültig zusammenfassen, sondern sind individuell unterschiedlich.


Letzte Aktualisierung durch Rechtsanwalt Steinbach, Bensheim, am 8. Januar 2024