Ich reiche die Scheidung ein …

… ist schnell dahin gesagt. So einfach und schnell geht es aber nicht. Zunächst knüpft das Gesetz bestimmte Voraussetzungen daran, dass die Ehe durch das Familiengericht geschieden wird. Der hierfür einzureichende Antrag beim Gericht kann, genauer gesagt darf, nur eine zugelassene Rechtsanwältin oder ein zugelassener Rechtsanwalt durch einen entsprechenden Schriftsatz einreichen. Es herrscht also Anwaltszwang für das Ehescheidungsverfahren, zumindest zwingend für die Seite, die den Antrag einreichen möchte.

Ohne Rechtsanwalt keine Scheidung (Anwaltszwang)

Wenn Sie 2024 die Ehescheidung einreichen möchten, müssen Sie daher vorher einen Rechtsanwalt beauftragen. Bei gründlicher und seriöser Betreuung wird der Rechtsanwalt mit Ihnen gemeinsam erörtern, ob die Voraussetzungen der Ehescheidung vorliegen. Hierzu gehört auch abzuschätzen, ob dies im Verfahren durchsetzbar ist und eventuell andere Punkte vorab mit der anderen Seite geklärt werden sollten.

Vor diesem Hintergrund ist die Darstellung auf manchen Seiten, die Einreichung der Ehescheidung sei einfach und unproblematisch zumindest in dieser allgemeinen Form recht salopp. Egal welchen Rechtsanwalt Sie beauftragen, die Rechtsanwaltsgebühren sind der Höhe nach gesetzlich festgelegt, wie Sie auf unserer Seite Kosten ↓ nachlesen können.

Wir können daher festhalten, dass die Beauftragung eines Rechtsanwaltes erforderlich ist und dieser in Ihrem Interesse die Scheidungsangelegenheit persönlich mit Ihnen erörtern sollte, bevor der Antrag auf Ehescheidung bei Gericht eingereicht wird.

Im Hinblick auf die Tatsache, dass ein Anwalt den Antrag einreichen muss, dieser ein gesetzlich festgeschriebenes Honorar erhält und für eine gewissenhafte Bearbeitung den Mandaten auch beraten muss, kann sich jeder selbst ein Bild davon machen, was von einer Online-Scheidung zu halten ist, deren Onlineportal nicht von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt betrieben wird. Schauen Sie daher stets im Impressum, bevor Sie Ihre Daten weitergeben. Unser Anspruch ist eine persönliche und sachgerechte Betreuung.

Voraussetzungen der Ehescheidung

Von dem Trennungsjahr haben Sie bereits gehört. Dieses ist nach hiesiger Ansicht auch durchaus sinnvoll. Wer ein Jahr getrennt gelebt hat, weiß in der Regel wohin der weitere Weg geht. Dass der vermeintliche Rechtsrat, das Trennungsjahr zu verkürzen, rechtlich einige rechtliche Probleme bis hin zur Strafbarkeit nach sich zieht, soll hier nicht weiter vertieft werden.

Gehen wir von dem Idealfall aus: Die Eheleute leben (tatsächlich) seit einem Jahr getrennt und wollen beide geschieden werden. In dieser Konstellation spricht das Gesetz von der unwiderlegbaren Vermutung, dass die Ehe gescheitert ist. Das Scheitern der Ehe ist die eigentliche Voraussetzung für eine mögliche Ehescheidung. In diesem „Idealfall“ muss das Gericht daher die Scheidung der Ehe aussprechen.

Die weiteren Voraussetzungen bei anderen Konstellationen können Sie gerne auf unserer Ratgeberseite ↑ nachlesen.

Online-Scheidung

Gerne können Sie uns mit unserem Formular eine unverbindliche Anfrage bezüglich der von Ihnen beabsichtigten Scheidung und erforderliche Unterlagen übermitteln und/oder einen Termin in unserer Kanzlei vereinbaren.

Ein Telefonat vor Einreichung der Scheidung halten wir in Ihrem Interesse für unverzichtbar. Sollten Sie vor, beim oder nach dem Ausfüllen des Formulars Fragen haben, rufen Sie uns daher einfach unverbindlich an: 06251 8565952

Rechtsanwalt Steinbach, Bensheim an der Bergstraße: „Gerne begleite und unterstütze ich Sie im Scheidungsverfahren. Eine individuelle und persönliche Betreuung ist mir besonders wichtig. Auch ohne Streit ist nach meiner Erfahrung eine Ehescheidung meist mit viel Emotionen verbunden.“


Letzte Aktualisierung durch Rechtsanwalt Steinbach, Bensheim, am 8. Januar 2024