In weniger als 10 min. können Sie uns mit Ihrem Smartphone, Tablet oder Computer alle Daten und Dokumente online hochladen ↓

Gerne können Sie uns mit dem nachfolgenden Online-Formular ↓ eine Anfrage unverbindlich senden und erforderliche Unterlagen übermitteln. Wenn Sie uns lieber eine Anfrage oder Beauftragung per Post oder E-Mail zukommen lassen möchten, nutzen Sie einfach unser PDF-Formular für die Scheidung ↑  oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft ↑.

Von uns erhalten Sie, soweit die Angaben weitgehend vollständig sind,  unverbindlich und kostenfrei als PDF-Datei per E-Mail oder Post

  • eine Kostenschätzung Ihrer Scheidung,
  • den Entwurf des Scheidungsantrages,
  • eine Vollmacht,

sowie eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs des Verfahrens. Sollten Sie sich zur Beauftragung entschließen, senden Sie uns die Vollmacht unterschrieben zu. Idealerweise haben Sie bis dahin bereits mit uns telefoniert, um mögliche Fragen zu klären. Soweit unsere Kanzlei in Bensheim nicht zu weit entfernt ist für Sie, können Sie auch gerne zur abschließenden Erörterung einen Besprechungstermin vereinbaren. Sodann reichen wir nach entsprechender Beauftragung den Antrag auf Ehescheidung für Sie beim zuständigen Familiengericht online* ein.

Sollten Sie vor, beim oder nach dem Ausfüllen des Formulars Fragen haben, rufen Sie einfach an: 06251 8565952

Unverbindliche Anfrage online für Ihre Scheidung:

    1. Persönliche Angaben (Antragssteller/in)





    2. Angaben Ehefrau / Ehemann / Lebenspartner/in (Antragsgegner/in)



    3. Heirat und Trennung











    4. Einkommen



    5. Korrespondenz

    6. Gemeinsame minderjährige Kinder






    7. Anmerkungen und Fragen

    8. Unterlagen


    Geburtsurkinde Kind/er
    Notarurkunde
    Sonstiges

    Hier können Sie Ihre Unterlagen hochladen:




    9. Sicherheitsabfrage (Bitte Zahl eingeben):

    Sollten Sie vor, beim oder nach dem Ausfüllen des Formulars Fragen haben, rufen Sie einfach an: 06251 8565952

    Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwandt, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2024) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.


    * Rechtsanwälte in Deutschland müssen seit dem 01.01.2018 Inhaber eines sog. besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (kurz beA) sein. Schriftsätze werden so papierlos online an die jeweiligen Gerichte in Deutschland übersandt und umgekehrt „Gerichtspost“ elektronisch empfangen. Die Ehescheidung wird daher immer online eingereicht.

    Nur ein Anwalt kann den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht einreichen. Mit dem Ausfüllen des Scheidungsformulars können Sie keinen Scheidungsantrag online stellen oder beantragen, sondern übersenden uns lediglich eine kostenfreie und unverbindliche Anfrage zu Ihrer beabsichtigten Scheidung. Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung. Sollten Sie sich sodann entschließen, uns zu beauftragen, wird Ihr Antrag auf Ehescheidung durch uns bei dem für Sie zuständigen Familiengericht eingereicht. Während des gesamten Verfahrens können Sie jederzeit bei Fragen in der Kanzlei anrufen oder eine E-Mail senden. Wir sind in ganz Deutschland tätig. Ist der Weg für Sie nicht zu weit, können Sie auch gerne in der Kanzlei vorbeikommen. Unsere Kanzlei in Bensheim an der Bergstraße ist verkehrsgünstig an der Schnittstelle Rhein-Main-Gebiet / Rhein-Neckar gelegen und die Anreise aus u.a. Heppenheim, Heidelberg, Weinheim, Mannheim, Schwetzingen, Worms, Lampertheim, Ludwigshafen am Rhein, Frankenthal, Darmstadt und Frankfurt am Main, aber auch Mainz und Wiesbaden per Zug oder PKW über Autobahn mit kurzen Reisezeiten möglich. Der Zugang zu den Kanzleiräumen ist barrierefrei. Parkplätze sind zahlreich vorhanden.

    Unseren Online-Service bei Scheidung bieten wir schon über ein Jahrzehnt an. Die Betreuung von Mandanten ohne Kanzleibesuch praktiziert Rechtsanwalt Steinbach schon seit dem letzten Jahrhundert.



    Letzte Aktualisierung durch Rechtsanwalt Steinbach, Bensheim, am 8. Januar 2024