Ehescheidung Rechtsanwalt Bergstraße

Sie haben sich 2024 getrennt oder überlegen, die Scheidung einzureichen? Gerne beraten und begleiten wir Sie im Rahmen der Trennung oder anstehenden Ehescheidung, insbesondere im Kreis Bergstraße (Heppenheim) mit den Familiengerichten Bensheim, Lampertheim und Fürth im Odenwald. Auch wenn bei Ihnen kein Streit besteht, ist spätestens für den einzureichenden Ehescheidungsantrag ein Rechtsanwalt erforderlich. Wenn keine umfangreiche Beratung erforderlich ist oder aber aus verschieden Gründen nicht oder nur mit viel Aufwand für Sie möglich ist, einen Termin in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Bensheim wahrzunehmen, bieten wir Ihnen an, die für die Ehescheidung erforderlichen Angaben und Unterlagen per Formular an uns zu übersenden.

Ihre Ehescheidung wird dadurch natürlich nicht, wie an mancher Stelle zu lesen, zur modernen Form der Online-Scheidung, jedoch können hierdurch zunächst wichtige Informationen zeitsparend an uns übermittelt werden. Sie erhalten sodann von uns weitergehende Informationen, einen vorbereiteten Antrag auf Ehescheidung und natürlich eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Bis dahin war für Sie alles unverbindlich.

Nachdem uns alle wichtigen Informationen von Ihnen vorliegen und Sie über den grundsätzlichen Ablauf einer Ehescheidung sowie der zu erwartenden Kosten informiert sind, können wir uns auf den wichtigen Teil einer möglichen Zusammenarbeit konzentrieren, nämlich die Erörterung konkreter Fragen bezüglich Ihrer individuellen Situation. Ob eine Erörterung bei uns in der Kanzlei in Bensheim, per Telefon oder online erfolgt, entscheiden alleine Sie.

Eine Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vor Einreichung der Ehescheidung ist grundsätzlich in den Kosten der Ehescheidung enthalten. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie daher nicht auf ein zumindest kurzes Beratungsgespräch verzichten. Grundsätzlich kann dies auch telefonisch erfolgen, so dass die Vereinbarung eines Termins in der Kanzlei entbehrlich ist. Nicht selten wird auch die Möglichkeit genutzt, nachdem uns bereits alle Angaben vorliegen, Ihre beabsichtigte Ehescheidung abschließend in unserer Kanzlei in Bensheim zu besprechen. Der Ehescheidungsantrag kann dann oft noch während der Beratung und mit Ihrer Zustimmung direkt online über das besondere elektronische Anwaltspostfach an das für Sie zuständige Familiengericht übersandt werden. Wenn Sie unserer Kanzlei dann wieder verlassen, wissen Sie bereits, dass Ihr Scheidungsantrag dem Gericht schon vorliegt.

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Im Kreis Bergstraße (Heppenheim) gibt es folgende Amtsgerichte, bei dennen ein Antrag auf Ehescheidung eingereicht werden kann:

  • Amtsgericht Bensheim
  • Amtsgericht Fürth im Odenwald
  • Amtsgericht Lampertheim

Welches Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts für Sie zuständig ist, wurde durch den Gesetzgeber genau geregelt: Zuständig ist das Gericht, in dem die noch minderjährigen Kinder leben. Gibt es keine minderjährigen Kinder, ist das Gericht der letzten gemeinsamen Wohnung zuständig, wenn zumindest noch ein Ehegatte in diesem Gerichtsbezirk wohnt. Wohnt keiner mehr im Gerichtsbezirk der Ehewohnung, hängt die Zuständigkeit des Gerichts vom Wohnsitz der Antragsgegnerseite ab.

Natürlich reichen wir für Sie die Ehescheidung nicht nur bei den Amtsgerichten des Kreises Bergstraße ein, sondern an jedem Familiengericht in Deutschland, wenn die Zuständigkeit für Sie gegeben ist.

Für die Gerichte im Kreis Bergstraße gelten folgende örtliche Zuständigkeiten: Das Familiengericht Bensheim ist zuständig für die Orte Bensheim, Heppenheim, Lorsch, Einhausen, Lautertal und Zwingenberg, das Familiengericht Fürth im Odenwald für die Orte Birkenau, Fürth, Mörlenbach, Wald-Michelbach und weiteren 7 Gemeinden und das Familiengericht Lampertheim für Lampertheim, Bürstadt, Biblis, Groß-Rohrheim und Viernheim.

Hinweis: gemeinsamer Scheidungsanwalt

Die Durchführung des Ehescheidungsverfahrens kann auch mit nur einem Rechtsanwalt durchgeführt werden, jedoch können Sie uns niemals als gemeinsamen Anwalt beauftragen. Dies ist rechtlich aus guten Gründen nicht zulässig. Der Antragsgegner kann bei Gericht der Ehescheidung auch ohne Anwalt zustimmen, wenn kein Streit besteht. Wer den gemeinsamen Entschluss fasst, die Ehescheidung durch einen Anwalt einreichen zu lassen, sollte eine Vereinbarung über die Teilung der Kosten abschließen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.


Antworten zu häufigen Fragen im Rahmen der Scheidung finden Sie auf unserer Seite Fragen zur Ehescheidung. Gerne können Sie uns auch einfach anrufen: 06251 8565952 . Rechtsanwalt Steinbach informiert Sie gerne unverbindlich über den grundsätzlichen Ablauf der Scheidung.

 

Anwaltskanzlei Steinbach
Schwanheimer Str. 157
64625 Bensheim
Tel.: 06251 8565952
Fax: 06251 8565951
E-Mail: info(at)advo-scheidung.de

Wenn Sie uns online kontaktieren möchten, nutzen Sie unser Kontaktformular, das  Formular zur Anfrage der Kosten oder das Formular Anfrage Scheidung. Gerne können Sie uns auch einfach unverbindlich anrufen oder einen Termin in unserer Kanzlei in Bensheim vereinbaren.

Anwalt Online Scheidung
Bürogebäude Schwanheimer Str. 157, Bensheim

Die Bushaltestelle „An der Hartbrücke“ befindet sich direkt vor der Kanzlei. PKW-Parkplätze und Fahrradabstellplätze sind auf dem Grundstück vorhanden. Der Zugang zu den Kanzleiräumen ist barrierefrei.


 

Rechtsanwalt Steinbach, Bensheim an der Bergstraße: „Gerne begleite und unterstütze ich Sie bei Ihrer Scheidung von der Anfrage bis zum Scheidungstermin.“

Rechtsanwalt Scheidung Bensheim, Heppenheim, Lampertheim, Fürth Odw.

Rechtsanwalt Scheidung Bensheim und Bergstraße:

Ein Scheidungsantrag kann ausschließlich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Wer Kosten sparen möchte, kann sich die Anwaltskosten teilen, da bei einer einvernehmlichen Scheidung die Zustimmung des anderen Ehegatten auch ohne Anwalt erfolgen kann. Die Scheidung reichen wir für Sie als Rechtsanwalt beim Familiengericht Bensheim, Lampertheim, Fürth/Odw. oder jedem anderen Familiengericht ein.


Letzte Aktualisierung durch Rechtsanwalt Steinbach, Bensheim, am 8. Januar 2024