Ehescheidung Kosten teilen

So sparen Sie Kosten bei Ihrer Ehescheidung 2024:

An vielen Stellen im Internet und insbesondere im Rahmen einer Online-Scheidung ist davon zu lesen, dass man bei einer einvernehmlichen Scheidung viel Geld spare, da ein zweiter Rechtsanwalt nicht benötigt werde. Bei der Einreichung der Scheidung nach dem Trennungsjahr durch den anwaltlich vertretenen Antragsteller könne der andere Ehegatte auch ohne Rechtsanwalt der Scheidung zustimmen.

Kosten teilen bei Scheidung

Richtig ist, dass das Gericht die Ehescheidung aussprechen wird, wenn nach einem Jahr Trennung der andere Ehegatte der Scheidung auch ohne Anwalt zustimmt. Ein zweiter Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren muss daher tatsächlich nicht sein, wenn kein Streit besteht. Geld spart dabei aber zunächst nur der Antragsgegner, da dieser schließlich keinen Rechtsanwalt beauftragt hat und damit auch nicht zahlen muss. An den Gerichtskosten muss sich der Antragsgegner zur Hälfte beteiligen, da das Gericht dies so im Scheidungsbeschluss aussprechen wird. Aber spart der Antragsteller auch, wenn er wie in der Werbung angepriesen, einfach die Scheidung online veranlasst? Nein, so einfach geht es nicht. Zunächst spielt es überhaupt keine Rolle, ob der Rechtsanwalt online oder analog beauftragt wird. Der Antragsteller ist im Hinblick auf die Beauftragung alleiniger Schuldner der von dem Anwalt abzurechnenden gesetzlichen Gebühren, die unabhängig davon entstehen, ob der Rechtsanwalt in der Kanzlei oder über ein Online-Formular beauftragt wurde. Auch das Gericht spricht nicht aus, dass der Antragsgegner die halben Anwaltskosten erstatten muss. Gespart werden kann daher weder aufgrund der Inanspruchnahme einer sog. Online-Scheidung oder des Umstandes, dass keine Streitigkeiten durch das Gericht zu klären sind. Zwar sind die Anwaltskosten und die des Gerichts ohne Streit günstiger, da der Verfahrenswert niedriger durch das Gericht festgesetzt wird, jedoch bleibt der Antragsteller alleiniger Schuldner des beauftragten Rechtsanwalts ohne einen Anspruch auf Erstattung gegenüber dem anderen Ehegatten zu haben. „Bares Geld sparen“, wie an mancher Stelle zu lesen, lässt sich daher nur, wenn der Antragsteller der Ehescheidung mit dem anderen Ehegatten eine Vereinbarung abschließt, wonach auch die Anwaltskosten hälftig oder mit einer bestimmten Quote geteilt werden.

Wer also als Antragsteller eine günstige Scheidung erreichen möchte, sollte eine Vereinbarung mit dem anderen Ehegatten abschließen. Damit dies auch durchsetzbar zu einem späteren Zeitpunkt ist, sollte die Vereinbarung der Teilung der Scheidungskosten schriftlich erfolgen. Ein Muster einer entsprechenden Vereinbarung können Sie über den Link unten herunterladen. Bei einer konkreten (unverbindlichen) Anfrage an uns, übersenden wir Ihnen immer auch die entsprechende Vereinbarung, welche dann nur unterschrieben werden muss.

Zusammenfassung Kosten teilen Ehescheidung

Die Erstattung der halben Scheidungskosten kann der Antragsteller von dem anderen Ehegatten nur verlangen, wenn die Teilung der Kosten vereinbart wurde. Dies war früher so und ist auch 2024 so. Mit der Online-Scheidung hat es also nichts zu tun, Geld zu sparen. Ohne eine entsprechende Vereinbarung trägt grundsätzlich jeder die Kosten seines Rechtsanwalts. Die Gerichtskosten sind jeweils zur Hälfte zu tragen, wenn dem Antrag auf Ehescheidung stattgegeben wird. Dies unabhängig davon, ob die Zustimmung zur Scheidung durch den anderen Ehegatten erfolgt ist.

Online-Scheidung

Gerne können Sie uns mit unserem Formular eine unverbindliche Anfrage bezüglich der von Ihnen beabsichtigten Scheidung und erforderliche Unterlagen übermitteln.

Ein Telefonat vor Einreichung der Scheidung halten wir in Ihrem Interesse für unverzichtbar. Sollten Sie vor, beim oder nach dem Ausfüllen des Formulars Fragen haben, rufen Sie uns daher einfach unverbindlich an: 06251 8565952

Rechtsanwalt Steinbach, Bensheim an der Bergstraße: „Kosten sparen kann der Antragsteller der Ehescheidung, wenn eine Vereinbarung über die gemeinsame Kostentragung mit dem Antragsgegner geschlossen wird. Gerne unterstützen wir Sie hierbei und beantragen im Falles des Abschlusses einer entsprechenden Vereinbarung bei Gericht, dass die Kostenteilung auch im Scheidungsbeschluss ausgesprochen wird.“


Tag: Scheidung so günstig wie möglich: Vereinbarung Kostenteilung mit einem Anwalt


Letzte Aktualisierung durch Rechtsanwalt Steinbach, Bensheim, am 8. Januar 2024