Fragen bei Ehe-Scheidung

Beachten Sie bitte auch unseren Hinweis ganz unten auf dieser Seite zu den häufig zu findenden Tipps zur Scheidung im Internet.

Sie haben sich 2024 getrennt oder möchten sich scheiden lassen und wissen nicht genau, was zu tun ist?  Nachfolgend finden Sie kurze Antworten zu häufig auftretende Fragen rund um die Ehescheidung. Sollte Ihre Frage hier nicht auftauchen oder Ihnen die Antwort zu kurz sein, können Sie uns gerne unverbindlich anrufen: 062518565952

Wann kann die Ehescheidung eingereicht werden?

Die Scheidung kann nach einem Jahr Trennung eingereicht werden. Damit das Gericht die Scheidung der Ehe ausspricht, muss das Scheitern der Ehe nachgewiesen werden oder die Zustimmung zur Scheidung des anderen Ehegatten erfolgen. Nach 3 Jahren Trennung ist ein Nachweis des Scheiterns nicht mehr erforderlich. Eine Zustimmung durch den anderen Ehegatten bedarf es nicht.

Wie lange dauert es vom Scheidungsantrag bis zum Scheidungsbeschluss?

Ein Ehescheidungsverfahren ohne Streit dauert meist mind. 4 Monate und kann auch mehr als doppelt so lange dauern, wenn es Verzögerungen bei der Einholung von Auskünften bei den Rentenversicherern gibt. Ohne durchzuführenden Versorgungsausgleich kann der Scheidungstermin schon nach wenigen Wochen stattfinden.

Wo muss ich die Ehescheidung einreichen?

Den Scheidungsantrag kann nur ein Anwalt beim Familiengericht einreichen. Örtlich zuständig ist das Familiengericht, in dessen Bezirk sich die Kinder bei einem Elternteil befinden. Gibt es keine Kinder, ist der Gerichtsbezirk maßgebend, in dem sich die letzte gemeinsame Wohnung befindet, wenn ein Ehegatte noch im Gerichtsbezirk wohnt. Andernfalls ist der Wohnort des Antragsgegners maßgebend. Die Zuständigkeit kann nicht vereinbart werden.

Was wird durch das Familiengericht geregelt?

Das Familiengericht entscheidet grundsätzlich nur über den Antrag auf Ehescheidung, wenn nicht ausdrücklich ein weiterer Antrag bezüglich einer Scheidungsfolge gestellt wurde. Den Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften) führt das Gericht in der Regel auch ohne Antrag durch.

Was kostet eine Ehescheidung und wer zahlt?

Die Kosten des Scheidungsverfahrens sind gesetzlich der Höhe nach geregelt und berechnen sich anhand des Verfahrenswerts, der aus den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten ermittelt wird. Ohne Vereinbarung zahlt grundsätzlich jeder seinen Anwalt und die Gerichtskosten sind zu teilen. Die Gerichtskosten sind vorab vom Antragsteller zunächst in voller Höhe zu zahlen. In dem meisten Fällen betragen die Gesamtkosten der Ehescheidung bei Beteiligung nur eines Anwalts zwischen EUR 1.400 und EUR 2.400.

Ist eine Online-Scheidung günstiger & schneller?

Das Verfahren bei Gericht ist immer gleich. Die Gebühren für das Gericht und den Anwalt sind der Höhe nach genau festgelegt. Da eine Scheidung per Internet nur bedeutet, den Anwalt online statt in der Kanzlei zu beauftragen. Die Online Scheidung ist seriös betrachtet daher grundsätzlich weder schneller noch günstiger. Sparen kann man den Gang in die Kanzlei.Begriffe wie modern, einfach, schnell und günstig sind deshalb fast immer Schlagworte der Werbung und keine echten Vorteile der Online-Scheidung.

Wird der Name bei einer Ehescheidung geändert?

Das Gericht ist nicht für eine Namensänderung zuständig. Die Ehegatten behalten den Ehenamen daher auch nach der Ehescheidung. Wer sodann eine Namensänderung vornehmen möchte, um einen früheren Namen wieder anzunehmen, kann dies jederzeit beim Standesamt beantragen. Die Namensänderung kann vom anderen nicht verlangt werden.

Wieso gibt es Online-Scheidungen, bei dem kein Anwalt im Impressum steht?

Das digitale Zeitalter eröffnet neue Geschäftsfelder. Wird eine Online-Scheidung nicht von einer Anwaltskanzlei angeboten, ist das Geschäftsmodell meist, Sie an einen Anwalt zu vermitteln. Trotz aller Anpreisungen dort, kann Ihre Scheidung dadurch weder schneller noch günstiger sein. Der vermittelte Anwalt rechnet die gesetzlichen Gebühren ab. Das Scheidungsverfahren findet ganz analog mit abschließenden Scheidungstermin beim Familiengericht statt.

Was ist bei einer Ehescheidung mit Kindern zu beachten?

Nach der Familienrechtsreform im Jahr 2009 sieht das Gesetz vor, dass das Sorgerecht auch im Falle der Scheidung bei beiden Elternteilen verbleibt. Soweit Sie keinen Streit über Sorge-, Umgangsrecht oder zu zahlenden Kindesunterhalt haben und keinen Antrag stellen, wird das Gericht nichts weiter regeln. Es wird lediglich im Scheidungstermin auf die grundsätzliche Möglichkeit der Beratung beim Jugendamt hinweisen.

Ist die Ehescheidung in Deutschland möglich, wenn mein Ehegatte oder wir beide Ausländer sind oder wir im Ausland geheiratet haben?

Leben beide Ehegatten in Deutschland, kann die Scheidung in Deutschland beantragt werden und es müssen in der Regel die Voraussetzungen der Scheidung nach deutschem Recht vorliegen. Ausländisches Recht kann anwendbar sein, wenn die Ehegatten notariell eine Rechtswahl vereinbart haben oder ein Ehegatte im Ausland lebt. Für eine im Ausland geschlossene Ehe gelten keine Besonderheiten.

Was ist der Versorgungsausgleich?

Auch ohne ausdrücklichen Antrag führt das Familiengericht in der Regel einen Ausgleich der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften im Scheidungsverfahren durch. Dies erfolgt ausnahmsweise nicht, wenn die Ehegatten den Ausgleich wirksam durch notarielle Vereinbarung ausgeschlossen haben oder weniger als 3 Jahre inklusive Trennungsjahr verheiratet waren und kein Ehegatte den Ausgleich beantragt. Dann unterbleibt der Rentenausgleich.

Kann ich finanzielle Unterstützung für die Scheidungskosten erhalten?

Wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten des Scheidungsverfahren nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (kurz VKH). Die Verfahrenskostenhilfe entspricht der Prozesskostenhilfe (PKH) im Zivilprozess. Die Kosten des Gerichts und des eigenen Anwalts werden dann aus der Staatskasse gezahlt.

Muss ich zum Scheidungstermin persönlich erscheinen?

Das Gericht soll nach den gesetzlichen Voraussetzungen die Ehegatten persönlich zur Ehescheidung anhören. Das Familiengericht ordnet daher in der Regel das persönliche Erscheinen beider Ehegatten zum sog. Scheidungstermin an. Wer weiter weg wohnt, kann beantragen, an dem Amtsgericht des Wohnorts angehört zu werden. Ein Erscheinen zum Scheidungstermin beim zuständigen Familiengericht ist dann nicht erforderlich.

Kann man bei einer Ehescheidung einen gemeinsamen Rechtsanwalt beauftragen?

Der Rechtsanwalt ist ein Interessenvertreter und darf in einem Scheidungsverfahren nur eine Seite vertreten. Es ist daher weder möglich, einen Anwalt gemeinsam zu beauftragen, noch die Scheidung gemeinsam einzureichen. Wer gemeinsam den Entschluss fasst, sich scheiden zu lassen, kann sich aber dahingehend absprechen, dass einer der Ehegatten einen Anwalt beauftragt und der andere Ehegatte im Scheidungsverfahren ohne Anwalt dem Scheidungsantrag zustimmt.

Wann kommt der Termin bei Gericht nachdem die Scheidung eingereicht wurde?

Das Gericht soll alle Folgesachen zusammen mit der Scheidung entscheiden. Im Streitfall wird das Verfahren durch die Anwälte mit Schriftsätzen und gegebenenfalls Beweiserhebungen durch das Gericht vorbereitet. Die Dauer hängt hier vom Einzelfall ab. Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird das Gericht mit einem Termin zuwarten, bis alle Auskünfte zum Versorgungsausgleich vorliegen. Erst dann ist die Sache für das Gericht entscheidungsreif. Bis zum Scheidungstermin dauert es daher meistens wenigsten 4 bis 6 Monate. Ist der Versorgungsausgleich nicht durchzuführen, findet der Termin meist schon nach 8 bis 12 Wochen statt. Nicht alle Gerichte arbeiten gleich schnell.

Was ist ein Scheidungsbeschluss?

Der sog. Scheidungsbeschluss ist die Endentscheidung des Familiengerichts durch Beschluss, mit der die Scheidung der Ehe ausgesprochen wird. Der Scheidungsbeschluss wird mit Rechtskraft wirksam (§ 116 FamFG). Mit Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung gilt die Ehe als aufgelöst (§ 1564 BGB). Durch den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk kann die Scheidung nachgewiesen werden. Eine besondere Scheidungsurkunde wird nicht ausgestellt. Das Original des Scheidungsbeschlusses verbleibt bei Gericht. Bei Verlust kann eine beglaubigte Abschrift dort angefordert werden.

Was ist zu tun, wenn die Ehefrau von deren neuen Lebenspartner schwanger ist?

Nach dem Gesetz ist derjenige Vater, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist. Kommt das Kind nach der Rechtskraft der Scheidung zur Welt, ergeben sich keine Besonderheiten. Kommt das Kind vor Beantragung der Scheidung zur Welt, bleibt nur der Weg über eine Vaterschaftsanfechtung beim Familiengericht. Eine Besonderheit gilt, wenn das Kind zur Welt kommt, nachdem bereits ein Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht eingereicht wurde. § 1599 II BGB regelt hierzu, dass ein Dritter Vater wird, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrags geboren wird und ein Dritter spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Beschlusses die Vaterschaft anerkennt. Die Mutter und der Ehegatte müssen zustimmen. Die Anerkennung wird frühestens mit Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Beschlusses wirksam. Die entsprechenden Erklärungen können auch schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.

Online-Scheidung

Gerne können Sie uns mit unserem Formular eine unverbindliche Anfrage bezüglich der von Ihnen beabsichtigten Scheidung und erforderliche Unterlagen übermitteln.

Ein Telefonat vor Einreichung der Scheidung halten wir in Ihrem Interesse für unverzichtbar. Sollten Sie vor, beim oder nach dem Ausfüllen des Formulars Fragen haben, rufen Sie uns daher einfach unverbindlich an: 06251 8565952

 


Top Tipps zu Ihrer persönlichen Scheidung finden Sie auch 2024 nicht im Internet, sondern nur bei einer individuellen Beratung durch einen Anwalt

Bestimmte Fragen bei einer ScheiduFragen Scheidungng tauchen immer wieder auf. Die Antworten können allerdings individuell ganz unterschiedlich ausfallen oder lassen sich nicht einfach beantworten, ohne auf einen anderen Aspekt hinzuweisen. Ausschließlich im Internet nach Fragen und Antworten zu suchen, ist nicht empfehlenswert. Die Suche kann nur erste Anhaltspunkte liefern. Auch wenn es Seiten gibt, die mit Top Tipps oder mit allen oder den wichtigsten Fragen und Antworten zur Scheidung beworben werden, können diese Seiten keine individuelle Beratung ersetzen. Selten gibt es nur die eine richtige Antwort, da meist weitere Themen relevant sind oder werden könnten. Die Antwort auf die Frage, wann man z.B. geschieden werden kann, stellt nur ein Teilaspekt dar, da die Scheidung Folgen hat, deren Auswirkungen individuell beurteilt werden sollten. So kann eine schnelle Scheidung individuell ein Vor- oder Nachteil sein. Die Dauer der Ehe, gemeinsame Kinder, vorhandenes Vermögen, die Möglichkeit oder Fähigkeit Einkommen zu erzielen und vieles mehr kann ganz unterschiedlich die jeweilige Frage in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen. Die richtige Antwort im Internet, die alle Ihre individuellen Besonderheiten berücksichtigt, werden Sie nicht finden. Wer nur auf Grundlage der Erkenntnisse aus dem Internet seine Scheidung einfach online veranlasst, hat keine Vorteile, sondern verzichtet auf die vorbereitende beratende Tätigkeit des Anwalts. Die Beratung des Anwalts und die entsprechende Vergütung sind vollumfänglich auf eine Folgetätigkeit anzurechnen. Lassen Sie sich daher wegen der beabsichtigten Scheidung beraten und beauftragen daraufhin den Anwalt mit der Einreichung des Scheidungsantrages, kostet Ihre Scheidung nicht mehr als ohne Beratung ein Online-Formular für die Scheidung auszufüllen. Sparen kann sonst nur der Anwalt, nämlich Aufwand für die Beratung im Rahmen Ihrer Ehescheidung. Gut beraten ist daher meist derjenige, der sich auch beraten lässt und sich nicht von der beworbenen schnellen Scheidung leiten lässt. Eine günstige Scheidung erreichen Sie nur, wenn kein Streit vor Gericht ausgetragen werden muss und es gelingt, mit Ihrem Ehegatten eine Vereinbarung über die Teilung der Kosten der Ehescheidung abzuschließen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.


 

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Rechtsanwalt Steinbach, Bensheim an der Bergstraße: „Verzichten Sie nicht auf eine Beratung vor Einreichung der Ehescheidung.“


Letzte Aktualisierung durch Rechtsanwalt Steinbach, Bensheim, am 8. Januar 2024